Unterstütze die Klage der SGP gegen den Verfassungsschutz mit Deiner Spende!

Die Klage der SGP gegen ihre geheimdienstliche Beobachtung und die Nennung im Verfassungsschutzbericht ist von größter Bedeutung. Denn in ihrer Erwiderung rechtfertigt die Bundesregierung eine Form der Gesinnungsjustiz, die direkt an die Sozialistengesetze Bismarcks und das Willensstrafrecht der Nazis anknüpft. So erklärt sie jede positive Bezugnahme auf Marx und Engels, jede Kritik an Militarismus und Krieg, ja sogar jede Klassenanalyse der Gesellschaft für verfassungswidrig.

Damit wir unsere Kampagne gegen diesen Angriff auf alle sozialistischen und linken Gruppen zu intensivieren und auch vor Gericht scharf führen zu können, benötigen wir dringend Eure finanzielle Unterstützung. Wir haben deshalb einen Fonds von 20.000 Euro eingerichtet. Beteilige Dich jetzt am Kampf gegen die Kriminalisierung linker Ideen!

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Datenschutz

Die World Socialist Web Site nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Deshalb ist uns der Schutz persönlichen Daten ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.

Sämtliche Daten, die Sie uns elektronisch übermitteln, z.B. Ihren Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse oder andere persönlichen Angaben, werden von uns nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Sie haben jederzeit das Recht auf Widerruf. Schicken Sie dazu bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular und wir werden Ihre persönlichen Daten dann umgehend löschen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Eine Spendenbescheinigung wird jeweils am Beginn des nächsten Jahres ausgestellt.

Eine Spendenquittung kann nur ausgestellt werden, wenn bei der Überweisung die vollständige Adresse und E-Mail-Adresse angegeben werden.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) verdoppeln sich ab 2026 die steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3300 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6600 € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem die zu zahlende Steuer um die Hälfte des zugewendeten Betrages, d.h. max. 1650 € bzw. 3300 €, reduziert wird.

Über 3300/6600 € hinausgehende Zuwendungen an die SGP sind zusätzlich bis zu einer Höhe von weiteren 3300 € bzw. 6600 € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie werden als Sonderausgaben geltend gemacht und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerermäßigung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Beispiel 1: Ein Spender, der einzeln veranlagt wird, zahlt 200 EUR Monatsbeitrag und spendet 500 EUR, zusammen 2900 EUR. Von seiner Steuer werden 1450 EUR abgezogen.

Beispiel 2: Ein zusammen veranlagtes Paar zahlt einen monatlichen Beitrag von 500 EUR und spendet 3000 EUR, zusammen 9000 EUR. Davon werden direkt berücksichtigt zweimal 3300 EUR = 6600 EUR. Damit wird die zu zahlende Lohnsteuer um 3300 EUR gesenkt. Der die 6600 EUR übersteigende Betrag von 2400 EUR senkt das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.