Unterstützt den Wahlkampf der SGP!
Die Sozialistische Gleichheitspartei tritt in enger Zusammenarbeit mit ihren Schwesterparteien in Großbritannien, Frankreich und der Türkei sowie befreundeten Gruppen in der Ukraine und Russland zu den Europawahlen an. Wir bauen eine europäische Bewegung gegen Krieg und zur Verteidigung sozialer und demokratischer Rechte auf. Der kapitalistischen Barbarei setzen wir die Vereinigten Sozialistischen Staaten von Europa entgegen.
Nur eine internationale Massenbewegung der Arbeiterklasse kann den Wahnsinn der Großmächte stoppen, die rücksichtslos einen dritten Weltkrieg provozieren. Die Nato eskaliert den Krieg in der Ukraine ohne Rücksicht auf hunderttausende Tote auf beiden Seiten immer weiter, um Russland eine militärische Niederlage beizubringen. Sie überschreitet eine rote Linie nach der anderen und riskiert damit einen Atomkrieg und die Vernichtung des gesamten Planeten.
Mit der gleichen Rücksichtslosigkeit geht die herrschende Klasse gegen die eigene Bevölkerung vor. Während hunderte Milliarden in die Aufrüstung und in die Taschen der Superreichen fließen, dezimiert die Inflation die Löhne der Arbeiter. Die „Profite vor Leben“-Politik während der Pandemie hat allein in Europa über zwei Millionen Menschen das Leben gekostet. Millionen weitere leiden unter den Langzeitfolgen. Der Kapitalismus hat den Arbeitern nichts mehr zu bieten außer Krankheit, Kürzungen und Krieg.
Wir rufen deshalb alle Leser, die sich nicht mit der schreienden sozialen Ungleichheit, der Zerstörung des Gesundheits- und Bildungssystems und schließlich der nuklearen Vernichtung unseres Planeten abfinden wollen, auf, unseren Wahlkampf mit einer Spende zu unterstützen. Überlegt, was ihr selbst geben könnt und diskutiert mit Freunden und Kollegen. Jeder Euro für die SGP ist ein Euro gegen Krieg, Faschismus und Sozialkahlschlag.
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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.